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Bauchstraffung

Bei Bauchstraffung wird die Bauchdecke vollständig von der Bauchmuskulatur abgelöst. Je nach Befund muss die Muskulatur auch wiedervereinigt werden.

 

Dazu wird die Muskelhaut (Faszie) mit auflösbaren Fäden vernäht. Dies führt zu einem Druck auf die unterliegenden Bauchorgane. Die Haut wird nach unten gezogen und der Überschuss entfernt. Allenfalls muss der Bauchnabel neu eingesetzt werden.

Der Hautschnitt wird vernäht und mit Steristrip-Pflaster verklebt. Darüber wird ein Druckverband angebracht. Nach der Operation wird das Wundsekret durch so genannte Drainagen in eine Flasche geleitet. Diese Drainage wird nach kurzer Zeit wieder entfernt. Eventuell werden einige Hautfäden schon nach wenigen Tagen gezogen.

 

Sie dürfen nicht aufstehen, ohne den Bauchgurt zu tragen, sollen aber schon am Operationstag wieder herumgehen. Bleiben Sie nicht im Bett liegen. Sie dürfen sich nicht am Bettbogen hochziehen.

 

Rauchen ist absolut verboten. Jeder Zug an einer Zigarette führt zu einer Verengung der winzigen Blutgefässe, welche die Haut versorgen. Duschen ist erlaubt, sobald die Drainagen entfernt sind.

 

Bei der Operation können kleine Blutgefässe und/oder Hautnerven verletzt werden. Deshalb ist das Gefühl in der Bauchhaut nach der Operation etwas vermindert. Durch die Operation entstehen Narben sowohl subkutan (in der Tiefe) wie auch intrakutan (in der Haut). Diese Narben können breit, rot, dick und/oder schmerzhaft werden. Über die Narbenbehandlung erfahren Sie anhand des Narben-Informationsblattes oder durch eine Konsultation mit dem Arzt genaueres.

 

Wie bei jeder Operation besteht auch hier das Risiko einer Blutung oder einer Infektion, welche weitere Behandlungen unumgänglich machen könnten. Wegen der grossen Wundfläche wird viel Wundsekret gebildet. Nach Entfernung der Drainagen können nochmals kleinere Ansammlungen des genannten Wundsekretes auftreten, welche ambulant punktiert werden müssen.

 

  • Das Gefühl im behandelten Gebiet kann vorübergehend oder dauerhaft herabgesetzt sein.
  • Ein absolut symmetrisches Resultat ist nicht zu erreichen.
  • Während den ersten 4 Wochen dürfen Sie keine schweren Lasten tragen. Zusätzlich ist ein Sportverbot von 8 Wochen einzuhalten.
  • Die Aufenthaltsdauer wird auf 2 Tage geschätzt.
  • Die Arbeitsunfähigkeit ab Spitaleintritt beträgt circa 2 – 4 Wochen.

 

Die Behandlungskosten werden von der Krankenkasse nicht übernommen.